Kaiserdom St. Peter und St. Georg
Der Kaiserdom St. Peter und St. Georg ist eines der Vermächtnisse Kaiser Heinrichs II. Er beeindruckt mit verschiedenen Sehenswürdigkeiten in seinem Inneren.
Schon seit 1002 ließ Kaiser Heinrich II. den Dom in Bamberg errichten, der nach einer unglaublich kurzen Bauzeit von nur 10 Jahren 1012 fertiggestellt wurde. Allerdings brannte dieses Gotteshaus, ebenso wie sein Nachfolgebau, nieder. Der dritte Bau, der sowohl Stilelemente der Spätromanik und Frühgotik aufweist, hat bis heute überdauert. Sehenswert sind das Hochgrab des heiligen Kaiserpaares Kunigunde und Heinrich II., das von Tilmann Riemenschneider gestaltet wurde, der mysteriöse "Bamberger Reiter", der Marienaltar von Veit Stoß und das Papstgrab von Clemens II.
Während der Gottesdienste, Orgelkonzerte sowie bei anderen Veranstaltungen, die vom Metropolitankapitel im Dom genehmigt sind, sowie am Aschermittwoch, von Gründonnerstag bis einschließlich Karsamstag, am 29./30.06., 1./2.11. und 24./25./26.12. sind Führungen und Erklärungen im Dom nicht gestattet. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sind Domführungen für Gruppen, außer der Touristikstelle des Domkapitels (Domtouristik), nicht gestattet. Um Stille wird gebeten. Für Domführungen, die durch einen eigenen Führer gehalten werden sollen, ist eine Führungsgenehmigung notwendig, Bestellung bei der Domtouristik.
(Text + Bild. BAMBERG Tourismus & Kongress Service)
Schon seit 1002 ließ Kaiser Heinrich II. den Dom in Bamberg errichten, der nach einer unglaublich kurzen Bauzeit von nur 10 Jahren 1012 fertiggestellt wurde. Allerdings brannte dieses Gotteshaus, ebenso wie sein Nachfolgebau, nieder. Der dritte Bau, der sowohl Stilelemente der Spätromanik und Frühgotik aufweist, hat bis heute überdauert. Sehenswert sind das Hochgrab des heiligen Kaiserpaares Kunigunde und Heinrich II., das von Tilmann Riemenschneider gestaltet wurde, der mysteriöse "Bamberger Reiter", der Marienaltar von Veit Stoß und das Papstgrab von Clemens II.
Während der Gottesdienste, Orgelkonzerte sowie bei anderen Veranstaltungen, die vom Metropolitankapitel im Dom genehmigt sind, sowie am Aschermittwoch, von Gründonnerstag bis einschließlich Karsamstag, am 29./30.06., 1./2.11. und 24./25./26.12. sind Führungen und Erklärungen im Dom nicht gestattet. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen sind Domführungen für Gruppen, außer der Touristikstelle des Domkapitels (Domtouristik), nicht gestattet. Um Stille wird gebeten. Für Domführungen, die durch einen eigenen Führer gehalten werden sollen, ist eine Führungsgenehmigung notwendig, Bestellung bei der Domtouristik.
(Text + Bild. BAMBERG Tourismus & Kongress Service)